Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Flüssiggas ist ein hochwertiger Brennstoff, der in zwei verschiedenen
Ausführungen, als Propan (C3H8) und Butan (C4H10), oder
in Form einer Mischung aus diesen beiden erhältlich ist. Die Aufbewahrung
dieses Brennstoffes geschieht in flüssiger Form, unter
Druck in Stahlbehältern, aus denen er jedoch bei Öffnen des Ventils
in gasförmigem Zustand ausströmt. In Werkstätten und für Arbeiten
im Freien kommt im Wesentlichen Propan zur Anwendung, – stets
unter Verwendung eines Druckreduzierventils oder Schlauchbruchventils,
während für Industriezwecke bei Zimmertemperatur auch
Butan angewendet werden kann.
Prinzipiell sind bei der Verwendung von Flüssiggas zwei Dinge zu
beachten: 1. Vermeidung von ausströmendem Gas, 2. Für gute
Lüftung sorgen. Ausströmendes Flüssiggas kann entzünden und
ein Feuer verursachen oder im schlimmsten Fall explodieren. Das
Druckreduzierventil sollte bei Nichtnutzung stets geschlossen sein.
Die Flaschen sollten stets aufrecht und wenn möglich in Räumen
ohne Keller gelagert werden, da ausströmendes Gas schwerer als
Luft ist, und sich so in Kellerräumen und Bodenabläufen etc. ansammeln
könnte. Bei der Benutzung von Flüssiggas in geschlossenen
Räumen ist eine gute Durchlüftung unbedingt erforderlich,
da eine offene Flamme Sauerstoff verbraucht. Mangel an Sauerstoff
führt zu einer unsauberen Verbrennung. Hierdurch bildet sich
anstatt Kohlendioxid gefährliches Kohlenmonoxid. Dieses ist ein
tückisches und tödliches Gas.
Flüssiggas produziert keine schädlichen Nebenwirkungen (Gase).
Lediglich Kohlendioxid und Wasserdampf. Das Gas verseucht
kein Wasser, produziert bei der Verbrennung keinen Ruß, ist nicht
ätzend, produziert keine Korrosion auf Metallen, und ist ungiftig.
Mit anderen Worten Flüssiggas ist ein umweltfreundliches Produkt.
Der einzige Zusatzstoff ist eine stark riechende Substanz, die
vor ausströmendem Gas warnen soll. „Normales“ Flüssiggas ist
geruchlos.
Die Fähigkeit des Gases, sich unter relativ niedrigem Druck in flüssige
Form verdichten zu lassen, macht sein Verteilungsproblem
höchst einfach. Das Gas lässt sich leicht in Stahlflaschen zu dem
gewünschten Platz transportieren. Flüssiggas verwandelt sich zu
einem entzündbaren Gemisch, wenn der Gasanteil zwischen 2 und
10% liegt. Wandelt sich das flüssige Gas in eine gasförmige Mixtur
um, vergrößert sich sein Rauminhalt um das 250 fache. Mit anderen
Worten der Energieinhalt ist sehr hoch. Flüssiggas kann auch über
einen längeren Zeitraum hin in speziellen Behältern (Gasflaschen)
gelagert werden, ohne dass das Gas entweicht.
Vermeiden Sie die Lagerung von Gasflaschen in warmen Bereichen.
Die beste und sicherste Lagertemperatur für Gasflaschen liegt unter
Null Grad Celsius. Sorgen Sie außerdem für eine gute Durchlüftung.
Prinzipiell kann Flüssiggas auch über längere Zeiträume gelagert
werden, ohne das die Qualität merklich darunter leidet. Bei
längeren Standzeiten sollten jedoch alle Anbauteile (Regler,
Schlauchbruchsicherungen) von der Flasche entfernt werden. Um
eine funktionsfähige Anlage zu entleeren, schließen Sie zunächst
das Gasventil der Flasche, und lassen danach das restliche Gas
aus allen Anbauten. Hierdurch wird bei erneuter Inbetriebnahme
der Anlage ein Auslaufen von Restgas vermieden.
Die höchstmögliche Flammentemperatur bei der Verwendung von
Flüssiggas beträgt 1925ºC (theoretisch). In der Praxis wird diese
Temperatur beim Aufheizen eines Objektes nicht erreicht. Die
Flammentemperatur ist abhängig von der Größe des Objektes, der
Art der Wärmezufuhr (Zyklon-Technik), der Größe des Brenners
und von der Zeit wie lange das entsprechende Objekt beheizt wird.
Je nachdem, welche Arbeit ausgeführt werden soll, ist es daher
wichtig den Brenner entsprechend anzupassen.
Für das Vergasen von Propan wird eine Dampfbildungswärme von etwa
100 Kilogrammkalorien pro Kilogramm Gas benötigt. Diese Wärme
wird aus der umgebenen Luft durch die Wandung des Gasbehälters
und das flüssige Propan im Behälter aufgenommen. Bei großem
Wärmebedarf (z. B. bei Verwendung von großen Brennern mit hohem
Gasverbrauch) und ununterbrochenem Betrieb werden also relativ
große Behälter benötigt, mit größtmöglicher Berührungsfläche
zwischen Behälterwandung und Propanflüssigkeit. Wird aus
dem Behälter mehr Gas entnommen, als es der aus der Luft
aufgenommenen Vergasungswärme entspricht, kühlt der Behälter
ab. Hierdurch verringert sich der Gasdruck, der ja von der Temperatur
abhängt, und ein angeschlossener Flüssiggasapparat erhält somit
nicht den vollen Brenneffekt. Bei der Benutzung von großen Brennern mit hohem Gas-verbrauch
benötigen Sie daher große Flaschen mit ausreichend vorhandenem
Gas. Sollten diese nicht zur Verfügung stehen, können auch
mehrere kleine Gasflaschen miteinander verbunden werden.
Die von uns vertriebene Propan Kleinstflasche ist Bauart zugelassen (EN 12807) und darf ohne Schutzkappe betrieben werden. Nach der Erstbefüllung ist die Kleinstflasche als Gefahrgut der Klasse 2 .1, 2F nach Gefahrgutverordnung Straße kurz GGVS/ADR zu befördern und benötigen keine Beförderungspapiere. Grundsätzlich gilt für einen sicheren Transport folgendes zu beachten: Es müssen geeignete Transporteinrichtungen (z. B. unser Holzkoffer 720103) verwendet werden. Die Gasflaschen müssen gegen Verrutschen auf der Ladefläche gesichert werden. Es dürfen nur innerhalb der Prüffrist zugelassene Propan-Kleinstflaschen transportiert werden. Es dürfen nur ordnungsgemäß gekennzeichnete Propan-Kleinstflaschen verwendet werden. Beschädigte Prüfetiketten sind zu ersetzen. Auf ausreichende Lüftung ist zu achten. Rauchen und offene Zündquellen sind im Bereich der Ladung verboten.
Ja! Bei jeder Propan Kleinstflasche ist das Datum der Herstellung meist im Bereich des Standfusses eingeschlagen. Ab diesem Herstellungsdatum kann die Flasche 10 Jahre ohne erneute Prüfung im gewerblichen Bereich genutzt werden. Sind die 10 Jahre vergangen, muss die Gasflasche erneut geprüft werden. Diese Prüfung wird in der Regel in Deutschland vom TÜV durchgeführt.
Den Umgang mit Flüssiggas regeln die Berufsgenossenschaften. Die entsprechende Vorschrift lautet: BGV D34 – Verwendung von Flüssiggas und kann auf der Internetseite der Berufsgenossenschaften eingelesen bzw. heruntergeladen werden.
Flüssiggas darf in Deutschland nur mit einer sogenannten Druckregeleinrichtung in den Propanschlauch geführt werden. Arbeiten Sie gewerblich, ist die Verwendung von Druckreglern bei Arbeitsgeräten Pflicht.
Dieses hängt stark von der Verwendung des jeweiligen Brenners ab. Grundsätz gilt jedoch: Lötbrenner, Schrumpfbrenner werden generell mit 2 bar Arbeitsdruck betrieben, Anwärm- bzw. Aufschweißbrenner werden in der Regel mit 4 bar Arbeitsdruck betrieben.
Das hängt ebenfalls stark vom verwendeten Brenner ab. Brenner mit Selbstzündung (Piezozündung) funktionieren in der Regel nur mit dem dafür vorgesehenen Arbeitsdruck, da die Zündung auf den jeweiligen Druck abgestimmt ist. Stimmt der Druck hier nicht – zündet der Brenner nicht.
Schlauchbruchsicherungen finden ihren Einsatzzweck über Erdgleiche und schließen die Gaszufuhr des Druckreglers bei Schlauchbeschädigungen. Vor jedem Arbeitsbeginn ist sie durch Knopfdruck zu aktivieren. Durch diese Aktivierung wird ein Feder-Kegel-System ins Gleichgewicht gebracht, welches bei einem Schlauchbruch die Gaszufuhr automatisch sperrt. Die Schlauchbruchsicherung muss je nach verwendeten Arbeitsgerät (2 bar, 4 bar) ausgewählt werden. Einfach ist die Verwendung hierbei bei Druckreglern mit integrierter Schlauchbruchsicherung. Hier sind Druckregler und Schlauchbruchsicherung optimal aufeinander abgestimmt.
Schlauchbruchsicherungen sind bei Verwendung von Gasflaschen über 1 Liter (425 gr.) in Deutschland Pflicht.
Grundsätzlich ist auf jedem Propanschlauch das Datum der Herstellung aufgedruckt. Hierüber kann nachvollzogen werden, wann ein Propanschlauch produziert worden ist und damit das Alter festgestellt werden.Vom Gesetzgeber gibt es kein Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Vorschrift wann ein Propanschlauch auszutauschen ist. Hierbei kann jedoch eines als Faustregler angesehen werden. Wird ein Propanschlauch brüchig und bekommt feine Risse, sollte dieser umgehend durch einen neuen Schlauch ersetzt werden.
Nein! Einweg Gaskartuschen haben kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Sie funktionieren bei sachgerechter Lagerung auch nach Jahren noch einwandfrei.
Propan ist schwerer als Luft. Es besteht daher in Gruben, Tanks, Löchern, fensterlosen Kellerräumen etc. die Gefahr das sich dort Gas ansammelt. Alle Arbeiten, die in einer solchen Umgebung durchgeführt werden müssen werden als Arbeiten unter Erdgleiche bezeichnet.
In einer solchen Umgebung ist der Einsatz von Leckgassicherungen erforderlich. Je nach auszuführender Arbeit müssen hier zusätzlich Leckgassicherungen mit speziellen doppelwandigen Schläuchen verwendet werden. Lesen Sie hierzu unserere Info Broschüre „Arbeiten unter Erdgleiche – aber richtig!
Leckgassicherungen erkennen auch kleinste Gasleckagen und schalten dann sofort die Gaszufuhr zur Gasflasche ab. Druckregler reagieren da erst bei einer bestimmten Menge ausströmenden Gases. Diese macht sie für den Einsatz unter Erdgleiche ungeeignet.
Unter Weichlöten versteht man das Arbeiten bei denen die Schmelztempertur des verwendeten Lötzusatzwerkstoffes (Weichlot) unter 450 Grad Celius liegt.
Ja! Man unterscheidet das indirekte Weichlöten auch Kolbenlöten genannt. Hierbei wird die Hitze mittels eines Kupferstückes übertragen. Ein anderes Verfahren ist das direkte Weichlöten. Hierbei wird die Wärme mittels offener Flamme direkt auf das Werkstück übertragen.
Insbesondere im Bedachungsbereich kommt das indirekte Weichlöten zum Einsatz. Dachrinnen, Mauerabdeckungen etc. werden indirekt weichgelötet.
Ein großer Einsatzbereich ist das Weichlöten von Kupferrohren im Sanitär-, Heizungs- und Klimabereich.
Unter Hartlöten versteht man das Arbeiten bei denen die Schmelztemperatur des verwendeten Lötzusatzwerkstoffen (Hartlot) über 450 Grad Celsius liegt.
Nein. Wir vertreiben ausschließlich leere 425 gr. Propan-Kleinstflaschen. Diese können Sie jedoch in Deutschland einfach selbst mittels eines geeigneten Umfüllstutzens (siehe Art-Nr. 770327 bzw. 757007) befüllen. Eine Füllanleitung finden Sie auf der Kleinstflasche.
Grundsätzlich verfügen alle wiederbefüllbaren Gasflaschen über ein Herstelldatum, welche im Fuss der Gasflasche eingeschlagen ist. Ab diesem Datum kann die Gasflasche 10 Jahre gewerblich genutzt werden. Nach Ablauf von 10 Jahren muss bei der Gasflasche eine erneute Tüvprüfung durchgeführt werden.
Nein. Wir vertreiben nur produktbezogenene Gasflaschen zur Wiederbefüllung. Handelsbübliche 5, 11 oder 33kg Gasflaschen können Sie über ihren lokalen Gashändler oder mittlerweile auch über fast jeden Baumarkt beziehen.
Ja, bitte füllen Sie lediglich die untenstehende Nutzungsvereinbarung aus, unterschreiben Sie diese
und senden Sie diese an german-office@sievert.se
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